Das heute älteste reformierte Pfarrhaus im Limmattal

Zur Zeit der Reformation entstand für die Evangelischen zu Dietikon und Urdorf ein eigenes Pfarramt, deren Inhaber gemäss dem Landfrieden von 1531 durch das Kloster Wettingen gewählt wurden und Wohnsitz in Zürich hatten.

Über diesen Umstand war aber niemand glücklich, denn die vielfältige Seelsorge wurde vernachlässigt, und diese war gerade in Dietikon höchst notwendig. So beschloss der Rat zu Zürich im Jahre 1628 in Urdorf ein Pfarrhaus zu bauen. Über den Bau und das Schicksal dieses Hauses ist nichts überliefert. Vermutlich war dieser erste Bau ein sogenannter Riegelbau, der seine Dienste etwa hundert Jahre lang leistete und dann abgebrochen wurde.

Dass das erste Pfarrhaus an der Stelle des jetzigen im Jahre 1767 gebauten Pfarrhauses stand, ist gewiss, denn eine alte Karte von Oberurdorf aus dem Jahre 1660 beweist dies. Man nimmt an, dass in diesem Pfarrhaus eine Trotte gestanden hat, mit welcher man den Zehntenwein presste.

Der Brunnen vor dem Pfarrhaus hat seine eigene Geschichte, dessen Wasser durch ein Legat des wohlbekannten Major Hans Escher gestiftet wurde:
"Ends Unterschriebner bescheine hiemit, dass ich bereits vor 3 Jahren, oder Anno 1737 aus eigenem guten Willen, dem Pfarrhaus allhier zu Urdorf eine völlige Röhre von meinem guten Wasser zum Brunnen geschenkt, in der Meynung, dass solches von köuftigen Besitzern meines Hauses und Gütern alhier, zu keinen Zeiten mehr dem Pfarrhause solle entzogen werden mögen; welches auf Begehren 1:Tit :I Mr. Wohl Edlen u Hochgeacht Jkr Obmann Blaarers zu handen unser Gnädigen II Herren u. Löbl. Obmann Amts deme hiessiges Pfarrhaus zugehört, nochmals bestätige. Ober Urdorf, den 3ten Merz Ao 1740. Hans Escher"

In gleicher Sache machte man am 6. Oktober 1884 in Zürich einen Vermerk:
Auf dem Gasthof Sonne haftet die Servitut, dass der jeweilige Besitzer derselben dem Pfarrhaus eine völlige Röhre guten Wassers zukommen lassen soll. Unterm. 12. Juni 1771 schloss man nachfolgenden notariellen Vergleich. Dass gemeinsam ein Teilstock oder Wasserteiler solle gemacht werden; in welchem dem Pfarrhaus seine 2 Loth Wasser ohne weitere Comunikation mit dem Gemeinde oder anderem Wasser zugeteilt werden; selbiger soll mit 2 Banden verschlossen werden, damit kein Teil ohne den andern über solchen gehen können. Die Unterhaltung der Wasserleitung vom Pfarrhausbrunnen bis zum Wasserteiler liegt dem Staate ob.

Aus dem gleichen Jahre liegt eine Beschwerde des Pfarramtes vor, dass der Direktion der öffentlichen Bauten in Zürich am 22. Dezember nachfolgendes meldete:
Das Pfarramt Urdorf beschwert sich mit Schreiben vom 3.X.84, dass vom Pfarrbrunnen nicht bloss das Abwasser, sondern auch das Quellwasser der neu entstandenen Käserei zugeleitet werde. Der Brunnen habe plötzlich zeitweise kein Wasser. Der Gemeinderat erhielt den Befehl für vertragsmässige Lieferung des Wassers besorgt zu sein. Sollten sich wieder Übelstände zeigen, so wäre der Wasserbezug der Käserei gänzlich zu verbieten.

Im Laufe der Zeit, folgten immer wieder Renovationen, sowie der Einbau einer Zentralheizung. Das Pfarrhaus, das Waschhaus sowie der Brunnen stehen unter Denkmalschutz.

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